Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.) Geltungsbereich
- Für Verträge über Lieferung von Waren bzw. Vornahme von Installationen oder Einbauten im Bereich Hifi bzw. Carhifi, Telekommunikation, Computer gelten ausschließlich nachfolgende Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden Bedingungen des Bestellers oder Kunden haben nur Geltung wenn sie aufgrund ausdrücklicher Erklärung zum Gegenstand der vertraglichen Beziehungen gemacht worden sind.
- Die Allgemeinen Geschäfts-, Liefer und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller bzw Kunden auch wenn sie nicht ausdrücklich bei weiteren Geschäften zum Gegenstand der vertraglichen Beziehungen gemacht wurden.
- Unsere Angebote sind freibleibend, Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich oder durch Übersendung der Ware bestätigen.
- Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung.
- Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.) Lieferung
- Für Umfang und Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Installation oder Einbaus sind ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung maßgeblich.
- Angegebene Termine sind keine Fixtermine, sondern gelten als annährend vereinbart. Schuldhafte Überschreitung (ausgenommen Verlängerungen durch unvorhergesehene Ereignisse Streik, Aussperrung usw.)begründen Schuldverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist.
- Die Liefer- und Auslieferungsfrist ruht solange der Käufer beim Besteller mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist.
- Der Käufer hat die gelieferte Ware soweit zumutbar bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
3.) Zahlung
- Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
- Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung, deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zur Last des Käufers oder Bestellers.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung des weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank- Diskontsatz berechnet.
- Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers bzw. Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte –befugt Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
- Nur unbestrittene und rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer bzw. Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
- Bei Lieferung und Einbau von Ware ist der Preis der Ware nach Lieferung an den Besteller als Vorschuss bzw. Abschlagszahlung auf die Gesamtzahlung fällig.
- Bei Installationen bzw. Einbauten die einen Aufwand von mehr als 4000,- DM beinhalten ist der Auftragsnehmer berechtigt Abschlagsleistungen in Höhe von 90 % der erbrachten Leistung zu fordern.
4.) Gewährleistung
- Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Gewissen, befreien den Käufer bzw. Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
- Beanstandungen werden nur noch berücksichtigt wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware- bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware- schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
- Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung.
5.) Schadenersatz
- Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Waren bzw. Leistungen.
6.) Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben mit Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
- Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe Unseres etwaigen Miteigentumsanteil (vgl. Ziffer 6.b) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unserseits gegen den Käufer bestehen.
- Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Ware und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
- Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
- Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen nicht vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für die Lieferung von Waren und Erbringung von Leistungen ist Quierschied. Ist der Besteller Vollkaufmann so ist Gerichtsstand Saarbrücken oder nach unserer Wahl dessen allgemeiner Gerichtsstand.
8.) Verschiedenes
- Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender Allgemeiner Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen wie auch der übrigen Bestimmungen.
